Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 56
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 03.10.1957 – 2 BvL 7/56Gesetz über die Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben in Schleswig-Holstein vom 9. Februar 1954. Die Befugnis des Bundes zur Regelung der Personalvertretung im öffentlichen Dienst der Länder ist auf den Erlaß von Rahmenvorschriften beschränktZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unberührt bleiben die Bestimmungen der Staatsverträge, die ein Bundesstaat mit einem ausländischen Staat vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen hat.