Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 250 § 5 Gestaltung des Vertrags
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Pauschalreisevertrag muss in einfacher und verständlicher Sprache abgefasst und, sofern er schriftlich geschlossen wird, leserlich sein.