Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 229 § 2 Übergangsvorschriften zum Gesetz vom 27. Juni 2000
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
- OLG Oldenburg, 28.05.2009 – 14 U 60/08Zitiert von 8
- BGH, 13.11.2024 – XII ZB 558/23Beweislast und Beweislastumkehr für Vermögensminderungen nach der Trennung im Auskunftsverfahren zum ZugewinnausgleichZitiert von 1
- BGH, 26.06.2019 – XII ZB 299/18Güterrechtlicher Ausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einer polnischen Ehefrau und einem bosnischen Ehemann: Bestimmung des anwendbaren Sachrechts; Rückwirkung der Feststellung der Anerkennungsvoraussetzungen für ein ausländisches Ehescheidungsurteil; Gegenstandslosigkeit einer Entscheidung über die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft; verfahrensrechtliche Behandlung von vorzeitigem Zugewinnausgleich und Zugewinnausgleich nach der EhescheidungZitiert von 8
- BGH, 05.10.2004 – XI ZR 210/03ec-Karte: Voraussetzungen des Anscheinsbeweises bei Bargeldabhebungen unter Verwendung der persönlichen Geheimzahl nach Kartendiebstahl KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 49
- OLG Stuttgart, 23.12.2010 – 7 U 187/10Kapitallebensversicherung: Kein Widerrufsrecht nach Verbraucherkreditrecht bei monatlicher Prämienzahlung mangels entgeltlichen Zahlungsaufschubs KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- OLG Karlsruhe, 28.04.2004 – 6 U 235/03
6 Entscheidungen zu Art 229 § 2 BGBEG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die §§ 241a, 361a, 361b, 661a und 676h des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind nur auf Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 29. Juni 2000 entstanden sind.