Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 229 § 13
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 229 § 13 BGBEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG München, 05.08.2026 – 31 Wx 220/25 eNamensrecht: Keine Neubestimmung des Ehenamens nach Widerruf der Ehenamensführung gemäß Art. 229 § 67 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG München, 05.08.2026 – 31 Wx 151/26 eEhenamensrecht: Keine Neubestimmung des Ehenamens nach erklärtem Widerruf der Ehenamensbestimmung gemäß Art. 229 § 67 Abs. 1 EGBGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.