Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 225 Überleitungsvorschrift zum Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 21.10.1999 – III ZR 130/98Zitiert von 9
- OLG Karlsruhe, 20.02.2003 – 12 U 210/02Zitiert von 6
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Artikel 231 § 8 Abs. 2 ist nicht anzuwenden, wenn vor dem 24. Juli 1997 über den Bestand des Vertrages ein rechtskräftiges Urteil ergangen oder eine wirksame Vereinbarung geschlossen worden ist. Artikel 233 § 2 Abs. 2, § 11 Abs. 3 Satz 5 und Abs. 4 Satz 3 und §§ 13 und 14 sowie Artikel 237 § 1 gelten nicht, soweit am 24. Juli 1997 in Ansehung der dort bezeichneten Rechtsverhältnisse ein rechtskräftiges Urteil ergangen oder eine Einigung der Beteiligten erfolgt ist.