Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 130
Stand: 10.06.2019
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über das Recht zur Aneignung der einem anderen gehörenden, im Freien betroffenen Tauben.
Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGStand: 10.06.2019
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über das Recht zur Aneignung der einem anderen gehörenden, im Freien betroffenen Tauben.