Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 675r Ausführung eines Zahlungsvorgangs anhand von Kundenkennungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/675r#abs-1 (1) Die beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, einen Zahlungsvorgang ausschließlich anhand der von dem Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenkennung auszuführen. Wird ein Zahlungsauftrag in Übereinstimmung mit dieser Kundenkennung ausgeführt, so gilt er im Hinblick auf den durch die Kundenkennung bezeichneten Zahlungsempfänger als ordnungsgemäß ausgeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/675r#abs-2 (2) Eine Kundenkennung ist eine Abfolge aus Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, die dem Zahlungsdienstnutzer vom Zahlungsdienstleister mitgeteilt wird und die der Zahlungsdienstnutzer angeben muss, damit ein anderer am Zahlungsvorgang beteiligter Zahlungsdienstnutzer oder dessen Zahlungskonto für einen Zahlungsvorgang zweifelsfrei ermittelt werden kann.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/675r#abs-3 (3) Ist eine vom Zahler angegebene Kundenkennung für den Zahlungsdienstleister des Zahlers erkennbar keinem Zahlungsempfänger oder keinem Zahlungskonto zuzuordnen, ist dieser verpflichtet, den Zahler unverzüglich hierüber zu unterrichten und ihm gegebenenfalls den Zahlungsbetrag wieder herauszugeben.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 675r BGB →
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Nach Gewicht
- BGH, 16.06.2015 – XI ZR 243/13Zahlungsverkehrsrecht: Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsdienstleister über die Stornierung eines Zahlungsauftrags; Rückzahlungsanspruch des Zahlungsdienstleisters gegen den Zahlungsempfänger bei vom Zahler nicht autorisiertem ZahlungsvorgangZitiert von 24
- LG Frankfurt am Main, 08.06.2018 – 2-15 S 179/17
- LG Bonn, 14.03.2018 – 2 O 202/17
- BGH, 08.10.2025 – IV ZR 161/24Tragung der Verlustgefahr bei einer Geldüberweisung auf ein falsches Konto infolge der Fälschung einer in einer Postsendung angegebenen IBAN während der PostbeförderungZitiert von 1
- BGH, 05.03.2015 – IX ZR 164/14Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des Bereicherungsanspruchs nach einer irrtümlichen Geldüberweisung auf ein Schuldnerkonto nach InsolvenzeröffnungZitiert von 17
- BFH, 12.12.2017 – X R 25/16(Anspruch auf Kinderzulage; Begriff der "Auszahlung" des Kindergeldes i.S. des § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG a.F.)Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 05.09.2025 – 22 U 4/25
- OLG Nürnberg, 18.11.2024 – 14 U 2275/22
- LG Bonn, 13.04.2017 – 17 O 77/15Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 675r BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.