Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 332 Änderung durch Verfügung von Todes wegen bei Vorbehalt
Stand: 10.06.2019
Hat sich der Versprechensempfänger die Befugnis vorbehalten, ohne Zustimmung des Versprechenden an die Stelle des in dem Vertrag bezeichneten Dritten einen anderen zu setzen, so kann dies im Zweifel auch in einer Verfügung von Todes wegen geschehen.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 332 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BAG, 26.09.2002 – 2 AZR 424/01Außerordentliche Verdachtskündigung: Umfang der Anhörung des Arbeitnehmers bei Verweigerung der Stellungnahme zu den Kündigungsvorwürfen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 93
- OLG Brandenburg, 27.04.2022 – 11 U 64/21
- OLG Celle, 12.03.2010 – 19 UF 49/10Zitiert von 2
- OLG Hamm, 14.11.1979 – 20 U 7/79Zitiert von 1
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