Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 332 Änderung durch Verfügung von Todes wegen bei Vorbehalt
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BAG, 26.09.2002 – 2 AZR 424/01Außerordentliche Verdachtskündigung: Umfang der Anhörung des Arbeitnehmers bei Verweigerung der Stellungnahme zu den Kündigungsvorwürfen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 90
- OLG Brandenburg, 27.04.2022 – 11 U 64/21
- OLG Celle, 12.03.2010 – 19 UF 49/10Zitiert von 2
- OLG Hamm, 14.11.1979 – 20 U 7/79Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Hat sich der Versprechensempfänger die Befugnis vorbehalten, ohne Zustimmung des Versprechenden an die Stelle des in dem Vertrag bezeichneten Dritten einen anderen zu setzen, so kann dies im Zweifel auch in einer Verfügung von Todes wegen geschehen.