Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2160 Vorversterben des Bedachten
Stand: 10.06.2019
Ein Vermächtnis ist unwirksam, wenn der Bedachte zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebt.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Ein Vermächtnis ist unwirksam, wenn der Bedachte zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebt.