Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 2141 Unterhalt der werdenden Mutter eines Nacherben

Stand: 10.06.2019

Bund

Ist bei dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge die Geburt eines Nacherben zu erwarten, so findet auf den Unterhaltsanspruch der Mutter die Vorschrift des § 1963 entsprechende Anwendung.

§ 2140 § 2142