Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1409 Beschränkung der Vertragsfreiheit
Stand: 10.06.2019
Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden.
Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGBStand: 10.06.2019
Der Güterstand kann nicht durch Verweisung auf nicht mehr geltendes oder ausländisches Recht bestimmt werden.