Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1209 Rang des Pfandrechts
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
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- BGH, 27.01.2022 – IX ZR 44/21Insolvenz eines Gewerberaummieters: Abgesonderte Befriedigung des Vermieters aus einem ihm verpfändeten Sparguthaben hinsichtlich seines Schadensersatzanspruchs wegen vorzeitiger Beendigung des VertragsverhältnissesZitiert von 3
- BGH, 15.10.2014 – XII ZR 163/12Gewerberaummiete: Vermieterpfandrecht des Grundstückserwerbers bei Sicherungsübereignung des Inventars vor dem veräußerungsbedingten Vermieterwechsel; Gleichrang der Vermieterpfandrechte des Veräußerers und des ErwerbersZitiert von 3
- BGH, 14.06.2007 – IX ZR 219/05Zitiert von 4
- OLG Köln, 30.08.2023 – 16 U 182/22
- LG Stuttgart, 16.11.2022 – 27 O 52/22
- OLG Köln, 18.02.1987 – 13 U 170/86Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für den Rang des Pfandrechts ist die Zeit der Bestellung auch dann maßgebend, wenn es für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt ist.