Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1209 Rang des Pfandrechts
Stand: 10.06.2019
Für den Rang des Pfandrechts ist die Zeit der Bestellung auch dann maßgebend, wenn es für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt ist.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 1209 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 27.01.2022 – IX ZR 44/21Insolvenz eines Gewerberaummieters: Abgesonderte Befriedigung des Vermieters aus einem ihm verpfändeten Sparguthaben hinsichtlich seines Schadensersatzanspruchs wegen vorzeitiger Beendigung des VertragsverhältnissesZitiert von 3
- BGH, 15.10.2014 – XII ZR 163/12Gewerberaummiete: Vermieterpfandrecht des Grundstückserwerbers bei Sicherungsübereignung des Inventars vor dem veräußerungsbedingten Vermieterwechsel; Gleichrang der Vermieterpfandrechte des Veräußerers und des ErwerbersZitiert von 3
- BGH, 14.06.2007 – IX ZR 219/05Zitiert von 4
- OLG Köln, 30.08.2023 – 16 U 182/22
- LG Stuttgart, 16.11.2022 – 27 O 52/22
- OLG Köln, 18.02.1987 – 13 U 170/86Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.