Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1200 Anwendbare Vorschriften
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1200#abs-1 (1) Auf die einzelnen Leistungen finden die für Hypothekenzinsen, auf die Ablösungssumme finden die für ein Grundschuldkapital geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1200#abs-2 (2) Die Zahlung der Ablösungssumme an den Gläubiger hat die gleiche Wirkung wie die Zahlung des Kapitals einer Grundschuld.