Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1198 Zulässige Umwandlungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
- BGH, 23.01.2025 – V ZB 10/24Umwandlung eines subjektiv-dinglichen Vorkaufsrechts in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht
- OLG Köln, 12.11.2020 – 14 U 17/20
- BGH, 24.03.2016 – IX ZR 259/13Insolvenzverfahren: Verwertung einer zur Masse gehörenden Eigentümergrundschuld durch den InsolvenzverwalterZitiert von 12
- OLG Hamm, 03.12.2009 – 15 Wx 211/09
4 Entscheidungen zu § 1198 BGB →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eine Hypothek kann in eine Grundschuld, eine Grundschuld kann in eine Hypothek umgewandelt werden. Die Zustimmung der im Range gleich- oder nachstehenden Berechtigten ist nicht erforderlich.