Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung Musik
BFSO Musik§ 8 Übertritt
Stand: 25.08.2026
Schülerinnen und Schüler, die das erste Schuljahr mit Erfolg besucht haben, können zu Beginn des folgenden Schuljahres in das zweite Schuljahr einer anderen Berufsfachschule für Musik, soweit diese die gewählte Fachrichtung führt, übertreten. Während des Schuljahres ist ein Übertritt nur aus wichtigem Grund möglich.