Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung Musik
BFSO Musik§ 9 Stundentafel
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BFSO%20Musik/9#abs-1 (1) Für die Berufsfachschule für Musik gilt die Stundentafel nach Anlage 1 . Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) kann bei Vorliegen besonderer Umstände Abweichungen von der Stundentafel für die Dauer eines Schuljahres, bei Ersatzschulen über die Dauer eines Schuljahres hinaus genehmigen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BFSO%20Musik/9#abs-2 (2) Keiner Genehmigung bedürfen organisatorisch bedingte Verblockungen des Unterrichts in einzelnen Fächern oder eine Zusammenfassung einzelner Fächer im Rahmen der Gesamtstunden der betroffenen Fächer im Schuljahr.