(1) Der Stundenplan, einschließlich der Zuweisung der einzelnen Schülerinnen und Schüler an die Lehrkräfte, wird von der Schulleiterin oder vom Schulleiter festgesetzt.
(2) Der Unterricht wird an fünf oder sechs Wochentagen erteilt. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.