Gesetze / Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes 3. DV-BEG § 35a Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG Stand: 10.06.2019 Bund Für die Berechnung der Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG findet § 23 entsprechende Anwendung. Dabei ist § 95 BEG zu berücksichtigen.