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§ 35a BEGDV 3 — Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG

Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Berechnung der Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG findet § 23 entsprechende Anwendung. Dabei ist § 95 BEG zu berücksichtigen.