Gesetze / Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
3. DV-BEG§ 10 Zusätzliches Darlehen
Stand: 10.06.2019
Auf das zusätzliche Darlehen sind die §§ 6 bis 9 entsprechend anzuwenden.
Gesetze / Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
3. DV-BEGStand: 10.06.2019
Auf das zusätzliche Darlehen sind die §§ 6 bis 9 entsprechend anzuwenden.