Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

2. DV-BEG

§ 11a Anwendung der Vermutung bei Konzentrationslagerhaft von mindestens einem Jahr

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BEGDV%202/11a#abs-1 (1) Die Anwendung der Vermutung des § 31 Abs. 2 BEG setzt voraus, daß der Verfolgte im Zeitpunkt der Entscheidung in seiner Erwerbsfähigkeit um 25 vom Hundert oder mehr gemindert ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BEGDV%202/11a#abs-2 (2) Für die Berechnung der Dauer der Konzentrationslagerhaft findet § 45 Satz 3 BEG entsprechende Anwendung.

§ 11 § 12