Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
2. DV-BEG§ 12 Grundlage der Berechnung
Stand: 10.06.2019
Die Rente wird unter Zugrundelegung des Diensteinkommens (Grundgehalt und Wohnungsgeld) eines mit dem Verfolgten vergleichbaren Bundesbeamten in einer Besoldungsgruppe mit aufsteigenden Gehältern festgesetzt.