Gesetze / Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes 1. DV-BEG § 4 Witwer Stand: 10.06.2019 Bund Der Anspruch des Witwers auf Rente besteht auch dann, wenn der Unterhalt von der verfolgten Ehefrau überwiegend bestritten wurde.