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§ 4 BEGDV 1 — Witwer

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Anspruch des Witwers auf Rente besteht auch dann, wenn der Unterhalt von der verfolgten Ehefrau überwiegend bestritten wurde.