Gesetze / Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
1. DV-BEG§ 13a Zusammentreffen von Renten für Schaden an Leben mit Renten für Schaden an Körper oder Gesundheit oder mit Renten für Schaden im beruflichen Fortkommen
Stand: 10.06.2019
(Entfällt)