Gesetze / Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
1. DV-BEG§ 14 Mindestrente
Stand: 10.06.2019
Der monatliche Mindestbetrag der Rente nach § 19 BEG darf nicht unterschritten werden, soweit sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz und dieser Verordnung nichts anderes ergibt.