Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEG§ 40
Stand: 10.06.2019
Dem Verfolgten, der zu einer Umschulung für einen anderen Beruf bereit ist, können Beihilfen zu den entstehenden Kosten bewilligt werden, wenn mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß die Umschulung seine Leistungsfähigkeit wiederherstellen oder bessern wird.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LSG NRW, 20.06.2007 – L 8 R 244/05Zitiert von 8
- LSG NRW, 06.06.2007 – L 8 R 54/05Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Regelaltersrente - Glaubhaftmachung von Beitragszeiten - Beschäftigung aus eigenem Willen - Abgrenzung der entgeltlichen Beschäftigung von Zwangsarbeit - Eignung des Entgelts zur Mitversorgung von Angehörigen - Zulässigkeit und Verwertung einer Anhörung von NS-Opfern in Israel Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.