Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEG§ 34
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- OLG Saarbrücken, 18.05.2004 – 4 U 1/01 (Entsch)
- BGH, 29.06.2006 – IX ZB 197/04
- BGH, 04.03.2004 – IX ZB 125/03
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist die Erwerbsfähigkeit des Verfolgten neben der Beeinträchtigung durch die verfolgungsbedingte Schädigung auch durch andere Ursachen gemindert, so wird bei der Bemessung der Höhe der Rente nur die durch die verfolgungsbedingte Schädigung herbeigeführte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit zugrunde gelegt. § 33 Abs. 1 Satz 2 gilt sinngemäß.