Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEG§ 116
Stand: 10.06.2019
Der Verfolgte hat Anspruch auf eine Kapitalentschädigung in Höhe von 10.000 Deutsche Mark.
Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEGStand: 10.06.2019
Der Verfolgte hat Anspruch auf eine Kapitalentschädigung in Höhe von 10.000 Deutsche Mark.