Gesetze / BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung

BECV

§ 1 Anwendungsbereich und Zweck

Stand: 29.07.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BECV/1#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt innerhalb des Anwendungsbereichs des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BECV/1#abs-2 (2) Diese Verordnung dient der Festlegung von Maßnahmen nach § 11 Absatz 3 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zur Vermeidung von Carbon-Leakage und zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen.

§ 2