Gesetze / Bundesdisziplinargesetz
BDG§ 86 Verwaltungsvorschriften
Stand: 01.04.2024
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesministerium des Innern und für Heimat; die Verwaltungsvorschriften sind im Gemeinsamen Ministerialblatt zu veröffentlichen.