Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes, des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und der Handwerksordnung
BBiGHwOV§ 8 Aus- und Fortbildungsberufen für Bäderbetriebe
Stand: 25.08.2026
Für den Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe und für die beruflichen Fortbildungsabschlüsse für Bäderbetriebe ist für die Aufgaben nach § 4 die Bayerische Verwaltungsschule zuständig.