Für den Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe und für die beruflichen Fortbildungsabschlüsse für Bäderbetriebe ist für die Aufgaben nach § 4 die Bayerische Verwaltungsschule zuständig.
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Für den Ausbildungsberuf zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe und für die beruflichen Fortbildungsabschlüsse für Bäderbetriebe ist für die Aufgaben nach § 4 die Bayerische Verwaltungsschule zuständig.