Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes, des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und der Handwerksordnung
BBiGHwOV§ 14 Bayerische Verwaltungsschule
Stand: 25.08.2026
Die Bayerische Verwaltungsschule ist im Bereich des öffentlichen Dienstes zuständig für die Aufgaben nach § 4 Nr. 1 und 3
1. für die Ausbildungsberufe zur
a) Fachkraft für Wasserversorgungstechnik,
b) Fachkraft für Abwassertechnik,
c) Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft,
d) Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice sowie
2. für die entsprechenden Fortbildungsabschlüsse in den umwelttechnischen Berufen
a) Wassermeister/Wassermeisterin,
b) Abwassermeister/Abwassermeisterin,
c) Meister/Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung,
d) Meister/Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice.