Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes, des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und der Handwerksordnung
BBiGHwOV§ 15 Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte
Stand: 25.08.2026
Für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter oder Sozialversicherungsfachangestellte im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die Aufgaben nach § 4 mit Ausnahme der Zuständigkeiten nach § 4 Nr. 1 Buchst. g das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständig.