Gesetze / Berufsbildungsgesetz
BBiG§ 81 Zuständige Behörden
Stand: 30.04.2025
Wird zitiert von 2
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- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2006 – 7 S 1666/05Zitiert von 7
- VG Minden, 07.11.2008 – 6 K 443/08Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBiG%202005/81#abs-1 (1) Im Bereich des Bundes ist die oberste Bundesbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde die zuständige Behörde im Sinne des § 30 Absatz 6, der §§ 32, 33, 40 Absatz 6, des § 76 Absatz 1 und des § 77 Absatz 2 und 3.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBiG%202005/81#abs-2 (2) Ist eine oberste Bundesbehörde oder eine oberste Landesbehörde zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes, so bedarf es im Fall des § 40 Absatz 6, des § 76 Absatz 1 und des § 77 Absatz 3 keiner Genehmigung.