Gesetze / Bundesbeihilfeverordnung
BBhV§ 57 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 14.03.2018 – 5 LC 21/16Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 57 BBhV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.