Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Beitragsbemessungsverordnung
BBV§ 2 Zuordnung der Nutzungsartengruppen zu den Vorteilsgebietstypen, Beitragsbemessungsfaktoren
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBV/2#abs-1 (1) Die Zuordnung der Nutzungsartengruppen zu den drei Vorteilsgebietstypen ergibt sich aus der Anlage. Die dort genannten Vorteilsgebietstypen sind abschließend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBV/2#abs-2 (2) Die Beitragsbemessungsfaktoren pro Flächeneinheit für die Vorteilsgebietstypen ergeben sich aus der Anlage.
Einzelnorm