Gesetze / Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BBKG§ 1 Errichtung des Bundesamtes
Stand: 05.07.2020
Der Bund errichtet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.