Gesetze / Bundesarchiv-Kostenverordnung BArchKostV § 2 Gebühren und Auslagen Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Gebühren und Auslagen bestimmen sich nach dem anliegenden Gebühren- und Auslagenverzeichnis.