Gesetze / Bundesarchiv-Kostenverordnung BArchKostV § 1 Geltungsbereich Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Für die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv werden Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung erhoben.