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§ 1 BArchKostV — Geltungsbereich

Bundesarchiv-Kostenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv werden Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung erhoben.