Gesetze / Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG§ 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
Stand: 10.06.2019
Die Länder können Landesämter für Ausbildungsförderung errichten. Mehrere Länder können ein gemeinsames Landesamt für Ausbildungsförderung errichten. Im Falle der Errichtung eines Landesamtes für Ausbildungsförderung nach Satz 1 findet § 40 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 keine Anwendung.
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