Gesetze / Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Anlage des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost)

BAPostSa

§ 4 Aufsicht

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BAPostSa/4#abs-1 (1) Die Anstalt ist der Rechts- und Fachaufsicht der Bundesrepublik Deutschland als Anstaltsträgerin unterstellt. Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Post und Telekommunikation.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BAPostSa/4#abs-2 (2) Die Wirtschaftsführung der Anstalt unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.

§ 3 § 5