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§ 4 BAPostSa — Aufsicht

Satzung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Anlage des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost)

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 08.04.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Anstalt ist der Rechts- und Fachaufsicht der Bundesrepublik Deutschland als Anstaltsträgerin unterstellt. Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Post und Telekommunikation.

(2) Die Wirtschaftsführung der Anstalt unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.