Gesetze / Bundesanstalt-Post-Gesetz
BAPostG§ 27 Wohnungsfürsorge
Stand: 03.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die Bundesanstalt legt die Grundsätze der Wohnungsfürsorge für die Postnachfolgeunternehmen fest.