Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe BäderMeistPrV § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 25.12.2019 bis 13.03.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.