nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 BäderMeistPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe

Historische Fassung: Stand 25.12.2019 bis 13.03.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.