Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe
BäderFAngAusbV§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.