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§ 10 BäderFAngAusbV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.